einsehen.

Hinweise:

Parkmöglichkeiten gibt es rund um das Kolumbarium.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kolumbarium St. Michael

Bühnertstr. 15, 48431 Rheine

Tel.: 05971 -91 4 51 -281

Informationen für Angehörige

Ein

Todesfall

in

der

Familie

oder

bei

Freunden

und

guten

Bekannten,

vor

allem

wenn

er

unerwartet

eintritt,

kann

tragisch

sein.

Betroffene

stehen

nach

dem

Tod

eines

geliebten

Mitmenschen

oft

unter

Schock.

Die

Familienangehörigen

des

Verstorbenen

müssen

unter

denkbar

ungünstigen

Umständen,

wie

Trauer,

Schmerz

und

Zeitdruck,

einen

Berg

von

Formali-täten in nur wenigen Tagen bis zur Beerdigung erledigen.

Was ist zu tun im Todesfall? Totenschein:

Bei

Sterbefällen

in

der

eigenen

Wohnung

müssen

Sie

zuerst

einen

Arzt

rufen

(Hausarzt

oder

112),

der

den

Tod

feststellt.

Dieser

wird

auch

den

Totenschein

ausstellen.

Bei

einem

Todesfall

im

Krankenhaus

oder

im

Pflegeheim

wird

dieser

selbstverständlich dort ausgestellt.

Anschließend

können

Sie

einen

Bestatter

suchen

und

die

wichtigsten

Unterlagen

des

Verstorbenen

zusammenstellen.

Es ist ratsam, Familienangehörige oder gute Freunde zu informieren, die Ihnen beistehen.

Sterbeurkunde:

Die

Sterbeurkunde

wird

vom

Standesamt

des

Sterbeortes

ausgestellt.

Dafür

müssen

Totenschein,

Geburtsurkunde,

Personalausweis

des

Verstorbenen

sowie

je

nach

Familienstand

die

Heiratsurkunde

oder

Geburtsurkunde,

das

Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des vorher verstorbenen Ehepartners. (Familienstammbuch) vorgelegt werden.

Dieses kann auch von Ihrem Bestatter übernommen werden.

Benachrichtigung:

Verwandte und Freunde informieren, gegebenenfalls den Arbeitgeber.

Gespräch mit Ihrem Seelsorger bzw. dem Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde.

Bestatter:

Viele

Aufgaben

kann

das

Bestattungsunternehmen

erledigen.

Zum

Beispiel

die

Überführung,

die

Versorgung

und

Einsargung

des

Verstorbenen

und

den

Kontakt

zu

einer

Friedhofsverwaltung

oder

zum

Kolumbarium

St.

Michael

herstellen,

die

Organisation

von

Trauerfeier

und

Bestattung,

das

Trauermahl,

Traueranzeigen,

Trauerdrucksachen

sowie

die Information von Krankenkasse und Versicherungen.

Bestattung:

Wenn

Sie

oder

Ihr(e)

Verstorben(e)

sich

für

eine

Bestattung

im

Kolumbarium

St.

Michael

entschieden

haben,

informieren

Sie die Verwaltung der Kirchengemeinde St.Dionysius. Tel. 05971 / 91451-100

Bitte berücksichtigen Sie, dass im Kolumbarium St. Michael

• Die Verabschiedungsfeier vor der Einäscherung in der Heimatgemeinde der/ des Verstorbenen stattfinden sollte.

Ausnahmen sind mit der Verwaltung der Kirchengemeinde St. Dionysius zu besprechen und zu begründen.

• Die Trauerfeier von einem Vertreter christlicher Kirchen (ACK) vorgenommen werden soll.

• Pastor/Pfarrer/ein von der Kirche (ACK) beauftragter Laie gestellt werden müssen. Dies können Sie mit Ihrem

Bestatter absprechen. In Notfällen helfen wir gerne weiter.

• Bestattungen können Montag bis Samstag am Vormittags stattfinden.

• Direkt nach der Bestattung wird die Grabstätte mit einer Holzabschlussplatte versehen, die mit dem Namen der/des

Verstorbenen beschriftet ist. Diese wird vom Kolumbarium St. Michael gestellt.

Im

Kolumbarium

St.

Michael

wird

grundsätzlich

jede(r)

Verstorbene

mit

Namensnennung

bestattet.

Bei

den

Urnenwahlgrabstätten

gibt

es

neben

einer

reinen

Nennung

von

Namen,

Geburts-

und

Sterbedaten

noch

die

Möglichkeit

die

Abschlussplatte

mit

einem

christlichen

Symbol

(Alpha/Omega,

Christuszeichen,

Fisch

oder

Kreuz) zu versehen.

Jeder im Kolumbarium St. Michael Bestattete wird in das Totenbuch eingetragen. Dieses enthält Namen, Geburts- und

Sterbedatum.

• Im Vorraum des Kolumbariums hat man die Möglichkeit, Kerzen oder und Blumen für die Verstorbenen aufzustellen.

Kerzen kann man nur hier im Vorraum an einem Automaten käuflich erwerben.

• Alle Regelungen aus der Friedhofssatzung, Gebührenordnung und Gebührentarif gelten. Diese können Sie hier (Link)

Informationen für Angehörige

Ein

Todesfall

in

der

Familie

oder

bei

Freunden

und

guten

Bekannten,

vor

allem

wenn

er

unerwartet

eintritt,

kann

tragisch

sein.

Betroffene

stehen

nach

dem

Tod

eines

geliebten

Mitmenschen

oft

unter

Schock.

Die

Familienangehörigen

des

Verstorbenen

müssen

unter

denkbar

ungünstigen

Umständen,

wie

Trauer,

Schmerz

und

Zeitdruck,

einen

Berg

von

Formali-

täten in nur wenigen Tagen bis zur Beerdigung erledigen.

Was ist zu tun im Todesfall? Totenschein:

Bei

Sterbefällen

in

der

eigenen

Wohnung

müssen

Sie

zuerst

einen

Arzt

rufen

(Hausarzt

oder

112),

der

den

Tod

feststellt.

Dieser

wird

auch

den

Totenschein

ausstellen.

Bei

einem

Todesfall

im

Krankenhaus

oder

im

Pflegeheim wird dieser selbstverständlich dort ausgestellt.

Anschließend

können

Sie

einen

Bestatter

suchen

und

die

wichtigsten

Unterlagen

des

Verstorbenen

zusammenstellen.

Es

ist

ratsam,

Familienangehörige oder gute Freunde zu informieren, die Ihnen beistehen.

Sterbeurkunde:

Die

Sterbeurkunde

wird

vom

Standesamt

des

Sterbeortes

ausgestellt.

Dafür

müssen

Totenschein,

Geburtsurkunde,

Personalausweis

des

Verstorbenen

sowie

je

nach

Familienstand

die

Heiratsurkunde

oder

Geburtsurkunde,

das

Scheidungsurteil

oder

die

Sterbeurkunde

des

vorher

verstorbenen

Ehepartners. (Familienstammbuch) vorgelegt werden.

Dieses kann auch von Ihrem Bestatter übernommen werden.

Benachrichtigung:

Verwandte und Freunde informieren, gegebenenfalls den Arbeitgeber.

Gespräch mit Ihrem Seelsorger bzw. dem Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde.

Bestatter:

Viele

Aufgaben

kann

das

Bestattungsunternehmen

erledigen.

Zum

Beispiel

die

Überführung,

die

Versorgung

und

Einsargung

des

Verstorbenen

und

den

Kontakt

zu

einer

Friedhofsverwaltung

oder

zum

Kolumbarium

St.

Michael

herstellen,

die

Organisation

von

Trauerfeier

und

Bestattung,

das

Trauermahl,

Traueranzeigen,

Trauerdrucksachen

sowie

die

Information

von

Krankenkasse und Versicherungen.

Bestattung:

Wenn

Sie

oder

Ihr(e)

Verstorben(e)

sich

für

eine

Bestattung

im

Kolumbarium

St.

Michael

entschieden

haben,

informieren

Sie

die

Verwaltung der Kirchengemeinde St.Dionysius. Tel. 05971 / 91451-100

Bitte berücksichtigen Sie, dass im Kolumbarium St. Michael

• Die Verabschiedungsfeier vor der Einäscherung in der Heimatgemeinde

der/ des Verstorbenen stattfinden sollte. Ausnahmen sind mit der Verwaltung

der Kirchengemeinde St. Dionysius zu besprechen und zu begründen.

• Die Trauerfeier von einem Vertreter christlicher Kirchen (ACK)

vorgenommen werden soll.

• Pastor/Pfarrer/ein von der Kirche (ACK) beauftragter Laie gestellt

werden müssen. Dies können Sie mit Ihrem Bestatter absprechen. In

Notfällen helfen wir gerne weiter.

• Bestattungen können Montag bis Samstag am Vormittags stattfinden.

• Direkt nach der Bestattung wird die Grabstätte mit einer

Holzabschlussplatte versehen, die mit dem Namen der/des Verstorbenen

beschriftet ist. Diese wird vom Kolumbarium St. Michael gestellt.

Im Kolumbarium St. Michael wird grundsätzlich jede(r) Verstorbene

mit Namensnennung bestattet. Bei den Urnenwahlgrabstätten gibt es

neben einer reinen Nennung von Namen, Geburts- und Sterbedaten

noch die Möglichkeit die Abschlussplatte mit einem christlichen Symbol

(Alpha/Omega, Christuszeichen, Fisch oder Kreuz) zu versehen.

Jeder im Kolumbarium St. Michael Bestattete wird in das Totenbuch

eingetragen. Dieses enthält Namen, Geburts- und Sterbedatum.

• Im Vorraum des Kolumbariums hat man die Möglichkeit, Kerzen oder

und Blumen für die Verstorbenen aufzustellen. Kerzen kann man nur hier im

Vorraum an einem Automaten käuflich erwerben.

• Alle Regelungen aus der Friedhofssatzung, Gebührenordnung und

Gebührentarif gelten. Diese können Sie hier (Link) einsehen.

Hinweise:

Parkmöglichkeiten gibt es rund um das Kolumbarium.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne

weiter.

Kolumbarium St. Michael

Bühnertstr. 15, 48431 Rheine

Tel.: 05971 -91 4 51 -281