Geschäftsordnung zur Ordnung des Kolumbariums St. Michael I) Totenmesse (Requiem) 1. Sie findet in der Regel in der Kirche der Wohnortpfarrei statt, die auch für die Gestaltung zuständig ist. 2. Der Zeitansatz lehnt sich an die Beerdigungszeit des Friedhofs Königsesch an und ist mit dem Fried-hofsleiter durch den Bestatter abzustimmen. 3. Das Requiem, für Verstorbene, die im Kolumbarium beigesetzt werden, kann im Kolumbarium gefeiert werden. II) Wortgottesdienst als Verabschiedungsfeier 1. Der Wortgottesdienst für Verstorbene, die im Kolumbarium beigesetzt werden, kann in der Kirche der Wohnortpfarrei oder im Kolumbarium St.Michael gefeiert werden. 2. Zuständig für die Gestaltung der Feier ist die Wohnortpfarrei. Die Feier kann nur durch einen Geistlichen (Priester oder Diakon) oder durch einen vom Bischof beauftragten Laien und von der evangelischen Kirche aktuell für den Dienst in Wort und Sakrament beauftragten Personen gehalten werden. Im Übrigen finden die Punkte I) 1 bis 3 sinngemäß Anwendung. III) Urnenbeisetzung im Kolumbarium St. Michael 1. Der Zeitpunkt wird zwischen den Angehörigen und dem Friedhofsleiter durch Vermittlung des Bestattungsinstitutes nach Freigabe durch das Krematorium im Rahmen von I) Nr. 2 festgelegt und vereinbart, 2. Die Feier zur Urnenbeisetzung obliegt der Wohnortpfarrei. Zur Regelung des Beisetzungsdienstes: siehe unten Abschnitt V) 3. Vor der Feier bringt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Aschekapsel in das Kolumbarium. Zusätzlich kann die Aschekapsel in eine Überurne gestellt werden. Näheres zu den Maßen, sowie zur Beschriftung und Symbolen der Grabplatte regelt die Ordnung. 4. Die Herrichtung des Bereichs für die Gottesdienstfeier erfolgt durch das Bestattungsinstitut nach Maßgabe des Kolumbariums in Absprache mit den Angehörigen, dem Friedhofsleiter und dem Küster. 5. Die „Feier zur Urnenbeisetzung" beginnt im Gottes-dienst-Bereich des Kolumbariums. 6. Anschließend wird die Urne in Prozession zum vorbereiteten Begräbnisort gebracht und in die Grabkammer gestellt. 7. Die Grabkammer wird anschließend mit der Grabplatte verschlossen. IV) Sonstige gottesdienstliche Feiern 1. Sonstige Wortgottesdienste können im Kolumbarium St. Michael stattfinden, wenn sie einen inhaltlichen Bezug zu Tod, Trauer, Sterben und Verabschiedung haben, auch wenn kein unmittelbarer Bezug zu einem einzelnen Sterbefall vorliegt. 2. Solche Termine sind mit dem Pfarrbüro und dem Friedhofsleiter rechtzeitig abzustimmen. V) Regelung des Beerdigungsdienstes Verstorbene Zuständigkeit 1. Bürger der Stadt Rheine Wohnsitzpfarrei 2. Verstorbene von außerhalb Wohnsitzpfarrei Der Kirchenvorstand, 14.09.2020
Geschäftsordnung zur Ordnung des Kolumbariums St. Michael I) Totenmesse (Requiem) 1. Sie findet in der Regel in der Kirche der Wohnortpfarrei statt, die auch für die Gestaltung zuständig ist. 2. Der Zeitansatz lehnt sich an die Beerdigungszeit des Friedhofs Königsesch an und ist mit dem Fried-hofsleiter durch den Bestatter abzustimmen. 3. Das Requiem, für Verstorbene, die im Kolumbarium beigesetzt werden, kann im Kolumbarium gefeiert werden. II) Wortgottesdienst als Verabschiedungsfeier 1. Der Wortgottesdienst für Verstorbene, die im Kolumbarium beigesetzt werden, kann in der Kirche der Wohnortpfarrei oder im Kolumbarium St.Michael gefeiert werden. 2. Zuständig für die Gestaltung der Feier ist die Wohnortpfarrei. Die Feier kann nur durch einen Geistlichen (Priester oder Diakon) oder durch einen vom Bischof beauftragten Laien und von der evangelischen Kirche aktuell für den Dienst in Wort und Sakrament beauftragten Personen gehalten werden. Im Übrigen finden die Punkte I) 1 bis 3 sinngemäß Anwendung. III) Urnenbeisetzung im Kolumbarium St. Michael 1. Der Zeitpunkt wird zwischen den Angehörigen und dem Friedhofsleiter durch Vermittlung des Bestattungsinstitutes nach Freigabe durch das Krematorium im Rahmen von I) Nr. 2 festgelegt und vereinbart, 2. Die Feier zur Urnenbeisetzung obliegt der Wohnortpfarrei. Zur Regelung des Beisetzungsdienstes: siehe unten Abschnitt V) 3. Vor der Feier bringt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Aschekapsel in das Kolumbarium. Zusätzlich kann die Aschekapsel in eine Überurne gestellt werden. Näheres zu den Maßen, sowie zur Beschriftung und Symbolen der Grabplatte regelt die Ordnung. 4. Die Herrichtung des Bereichs für die Gottesdienstfeier erfolgt durch das Bestattungsinstitut nach Maßgabe des Kolumbariums in Absprache mit den Angehörigen, dem Friedhofsleiter und dem Küster. 5. Die „Feier zur Urnenbeisetzung" beginnt im Gottes-dienst-Bereich des Kolumbariums. 6. Anschließend wird die Urne in Prozession zum vorbereiteten Begräbnisort gebracht und in die Grabkammer gestellt. 7. Die Grabkammer wird anschließend mit der Grabplatte verschlossen. IV) Sonstige gottesdienstliche Feiern 1. Sonstige Wortgottesdienste können im Kolumbarium St. Michael stattfinden, wenn sie einen inhaltlichen Bezug zu Tod, Trauer, Sterben und Verabschiedung haben, auch wenn kein unmittelbarer Bezug zu einem einzelnen Sterbefall vorliegt. 2. Solche Termine sind mit dem Pfarrbüro und dem Friedhofsleiter rechtzeitig abzustimmen. V) Regelung des Beerdigungsdienstes Verstorbene Zuständigkeit 1. Bürger der Stadt Rheine Wohnsitzpfarrei 2. Verstorbene von außerhalb Wohnsitzpfarrei Der Kirchenvorstand, 14.09.2020