Gebührenordnung für Urnenbeisetzung im Kolumbarium Rheine Gebührenordnung gültig ab 1. Mai 2013 Kategorie l: Außen, oben und unten 3000,00 € Kategorie ll: Außen, Mitte 3300,00 € Kategorie lll: Innen, oben und unten 3600,00 € Kategorie lV: Innen, Mitte 3900,00 € Bei Doppelgrabstätten für zwei Urnen verdoppelt sich der Preis.
Die Beisetzung erfolgt nach Auswahl (innerhalb der gewählten Kategorie) in der Platzordnung, die vom Kolumbarium St. Michael festgelegt wird. Die Auswahl eines bestimmten Platzes durch den Erwerber ist gegen eine einmalig zu zahlende Gebühr von 100,00 € möglich. Hinzu kommt für die Beschriftung und Anbringung der Grabplatte 180,00 €. In jeder Kategorie ist enthalten: das Nutzungsrecht des Urnenplatzes für 15 Jahre, ab dem ersten Nutzungstag die Beisetzung der Urne die Nutzung der Michaelkirche für Trauerfeier und Verabschiedungsgottesdienst Nutzung der Verabschiedungsräume für max. drei Tage, darüber hinaus 30,00 € je Tag die Grabplatte (ohne Beschriftung) die Entsorgung von Blumen und Kränzen Der Kauf einer Einzel- oder Doppelgrabstätte ist sowohl in Verbindung mit einem aktuellen Todesfall als auch als Reservierung für einen späteren Zeitpunkt möglich. Mit dem Zeitpunkt des Erwerbes wird der Preis gemäß dieser Liste fällig. Für jeden Urnenplatz, der aktuell noch nicht belegt wird, ist für jedes abgelaufendene, volle Jahr eine Gebühr von 1/15 des jeweils aktuellen Preises für die jeweilige Kategorie zu zahlen, um die Ruhefrist von 15 Jahren zu erhalten. Nach Ablauf der Ruhefrist kann die Nutzungsdauer jährlich gegen eine Gebühr von 1/15 des dann aktunellen Preises je Urnenplatz verlängert werden.
Gebührenordnung für Urnenbeisetzung im Kolumbarium Rheine Gebührenordnung gültig ab 1. Mai 2013 Kategorie l: Außen, oben und unten 3000,00 € Kategorie ll: Außen, Mitte 3300,00 € Kategorie lll: Innen, oben und unten 3600,00 € Kategorie lV: Innen, Mitte 3900,00 € Bei Doppelgrabstätten für zwei Urnen verdoppelt sich der Preis.
Die Beisetzung erfolgt nach Auswahl (innerhalb der gewählten Kategorie) in der Platzordnung, die vom Kolumbarium St. Michael festgelegt wird. Die Auswahl eines bestimmten Platzes durch den Erwerber ist gegen eine einmalig zu zahlende Gebühr von 100,00 € möglich. Hinzu kommt für die Beschriftung und Anbringung der Grabplatte 180,00 €. In jeder Kategorie ist enthalten: das Nutzungsrecht des Urnenplatzes für 15 Jahre, ab dem ersten Nutzungstag die Beisetzung der Urne die Nutzung der Michaelkirche für Trauerfeier und Verabschiedungsgottesdienst Nutzung der Verabschiedungsräume für max. drei Tage, darüber hinaus 30,00 € je Tag die Grabplatte (ohne Beschriftung) die Entsorgung von Blumen und Kränzen Der Kauf einer Einzel- oder Doppelgrabstätte ist sowohl in Verbindung mit einem aktuellen Todesfall als auch als Reservierung für einen späteren Zeitpunkt möglich. Mit dem Zeitpunkt des Erwerbes wird der Preis gemäß dieser Liste fällig. Für jeden Urnenplatz, der aktuell noch nicht belegt wird, ist für jedes abgelaufendene, volle Jahr eine Gebühr von 1/15 des jeweils aktuellen Preises für die jeweilige Kategorie zu zahlen, um die Ruhefrist von 15 Jahren zu erhalten. Nach Ablauf der Ruhefrist kann die Nutzungsdauer jährlich gegen eine Gebühr von 1/15 des dann aktunellen Preises je Urnenplatz verlängert werden.