Gebührenordnung
für Urnenbeisetzung im Kolumbarium Rheine
Gebührenordnung gültig ab 1. Mai 2013
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Kategorie l:
Außen, oben und unten
3000,00 €
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Kategorie ll:
Außen, Mitte
3300,00 €
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Kategorie lll:
Innen, oben und unten
3600,00 €
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Kategorie lV:
Innen, Mitte
3900,00 €
Bei Doppelgrabstätten für zwei Urnen verdoppelt
sich der Preis.
Die Beisetzung erfolgt nach Auswahl (innerhalb der gewählten Kategorie) in der Platzordnung, die vom
Kolumbarium St. Michael festgelegt wird. Die Auswahl eines bestimmten Platzes durch den Erwerber ist
gegen eine einmalig zu zahlende Gebühr von 100,00 € möglich. Hinzu kommt für die Beschriftung und
Anbringung der Grabplatte 180,00 €.
In jeder Kategorie ist enthalten:
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das Nutzungsrecht des Urnenplatzes für 15 Jahre, ab dem ersten Nutzungstag
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die Beisetzung der Urne
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die Nutzung der Michaelkirche für Trauerfeier und Verabschiedungsgottesdienst
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Nutzung der Verabschiedungsräume für max. drei Tage, darüber hinaus 30,00 € je Tag
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die Grabplatte (ohne Beschriftung)
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die Entsorgung von Blumen und Kränzen
Der Kauf einer Einzel- oder Doppelgrabstätte ist sowohl in Verbindung mit einem aktuellen Todesfall als auch
als Reservierung für einen späteren Zeitpunkt möglich. Mit dem Zeitpunkt des Erwerbes wird der Preis
gemäß dieser Liste fällig. Für jeden Urnenplatz, der aktuell noch nicht belegt wird, ist für jedes
abgelaufendene, volle Jahr eine Gebühr von 1/15 des jeweils aktuellen Preises für die jeweilige Kategorie zu
zahlen, um die Ruhefrist von 15 Jahren zu erhalten. Nach Ablauf der Ruhefrist kann die Nutzungsdauer
jährlich gegen eine Gebühr von 1/15 des dann aktunellen Preises je Urnenplatz verlängert werden.